Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Hagen

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Wie kommt Ihr Kind zu uns?

Das Wichtigste zuerst: Sie können Ihr Kind nicht einfach bei uns anmelden!


Wenn Ihr Kind Lernschwierigkeiten und Entwicklungsverzögerungen hat oder wenn Ihnen Lehrer, Ärzte und Therapeuten anraten, Ihr Kind auf eine Förderschule zu schicken, muss es zunächst das Verfahren im Rahmen der AO-SF durchlaufen.

Um ein Verfahren zu eröffnen, gibt es zwei Wege:


1. Sie als Eltern und Sorgeberechtigte können immer ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs beantragen. 


Oft merken Eltern selbst, dass Ihr Kind in der Entwicklung zurück steht, für das Lernen mehr Zeit und Hilfe benötigt oder sie werden von den Erziehern/-innen im Kindergarten, von Therapeuten oder Ärzten darauf angesprochen. Viele Kinder fallen auch bei der Schuleingangsprüfung im Schulspiel und/oder Gesundheitsamt auf.


Wenn Sie als Eltern der Meinung sind, dass Ihr Kind vielleicht sonderpädagogische Unterstützung benötigt, können Sie die Eröffnung eines Verfahrens in der Schule Ihres Kindes oder beim Schulamt der Stadt Hagen beantragen.


2. Die Schule, die Ihr Kind besucht, beantragt ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. 


Wenn Ihr Kind in der Schule Lern- und Entwicklungsverzögerungen aufweist, werden ihm zunächst dort verschiedene Hilfen angeboten. In der Regel informiert die Schule Sie über diese Maßnahmen in den Lern- und Förderempfehlungen zum Zeugnis oder am Elternsprechtag. In der Grundschule wird Ihnen ggf. angeboten, die flexible Schuleingangsphase voll auszunutzen. 


Erst wenn alle Fördermaßnahmen der allgemeinbildenden Schule voll ausgeschöpft wurden (in der Grundschule meist gegen Ende der dreijährigen Schuleingangsphase) und sich eine langfristige, umfängliche und schwerwiegende Lern- und Entwicklungsstörung vermuten lässt, kann die Schule die Eröffnung eines Verfahrens beantragen. Darüber werden Sie immer informiert! 

Schritte im Rahmen des Verfahrens

Die Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf dauert in der Regel mehrere Monate. In dieser Zeit verbleibt Ihr Kind an seiner Heimatschule.


In Ausnahmefällen und nur auf Wunsch der Eltern nehmen wir Schülerinnen und Schüler schon vorher in einem Kooperationspraktikum auf, z.B. wenn die Kinder extremen Leidensdruck haben.


Über die wesentlichen Schritte werden Sie als Eltern immer informiert.

1. Antrag über die Eltern und/ oder die Schule


2. Die Schule schreibt einen ausführlichen Entwicklungsbericht und legt alle durchgeführten Fördermaßnahmen dar. Manchmal ergänzen Eltern den Bericht durch Gutachten vom SPZ oder anderen Therapeuten.


3. Das Schulamt entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens.


4. Wird ein Verfahren eröffnet, wird ein Kollege mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über die weiteren Schritte informieren. Außerdem werden Sie zur Entwicklung Ihres Kindes befragt.


5. Ein Kollege der allgemeinbildenden Schule (meist der Klassenlehrer Ihres Kindes) und ein Sonderpädagoge (z.B. ein Kollege unserer Schule) werden Ihr Kind umfassend testen (Unterrichtsbeobachtung, Gespräche, Intelligenztest, Tests zur Wahrnehmung/ Konzentration/ Motorik/ Sprache uvm.). Das geschieht an unterschiedlichen Tagen in der Schule.


6. Die Kollegen erstellen ein gemeinsames Gutachten. Manchmal wird das Gesundheitsamt um eine Stellungnahme gebeten oder andere Sonderpädagogen hinzugezogen.


7. Bevor das Gutachten abgegeben wird, wird ein Gespräch mit den Eltern geführt. Sie erfahren die Ergebnisse der Tests und ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht. Außerdem werden Ihnen die Fördermöglichkeiten und -orte vorgestellt. Der Wunsch der Eltern z.B. zum Förderort wird protokolliert.


8. Das Gutachten wird an das Schulamt geschickt und dort geprüft. Manchmal werden Eltern noch zu einem Gespräch eingeladen.


9. Abschließend entscheidet das Schulamt über den sonderpädagogischen Förderort und schlägt den Eltern (entsprechend dem Wunsch) eine Schule mit Gemeinsamen Lernen (Inklusion) und/ oder eine Förderschule vor. Diese Förderschule entspricht dem Förderschwerpunkt Ihres Kindes (z.B. Lernen wie bei der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule).


10. Sie erhalten einen Bescheid vom Schulamt, mit dem Sie Ihr Kind bei uns anmelden können (oder in der Inklusion; ggf. können Sie aber auch Beschwerde gegen den Beschluss einlegen).

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